Außerordentliche Mitgliedschaft
Außerordentliche Mitglieder können Gesellschaften und Körperschaften werden, die Interesse an der Förderung des Vereinszwecks haben.
Die außerordentlichen Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen,
haben jedoch in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.
Institutionelle Mitgliedschaft (Banken):
Der Jahresbeitrag für eine institutionelle Mitgliedschaft einer
Bank beträgt € 2.550,00.
Institutionelle Mitgliedschaft (Nichtbanken)
Der Jahresbeitrag beträgt:
EUR 5.100,00
Außerordentliche persönliche Mitgliedschaft
Den Status "außerordentliches persönliches Mitglied" enthalten nur Personen,
deren Ursprung in einer "ordentlichen Mitgliedschaft" bestand, d.h., bei Eintritt in das IBF
war das Mitglied bei einer Bank beschäftigt.
Der Jahresbeitrag entspricht dem einer persönlichen Mitgliedschaft.
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